Geografische Angaben und Qualitätssysteme – g.U. Samos  

SW_ROU~3

Die EU-Gütezeichenpolitik schützt und fördert die Kennzeichnung bestimmter Produkte, um ihre einzigartigen Eigenschaften hervorzuheben, die mit ihrer geografischen Herkunft sowie den traditionellen Technologien und Methoden verbunden sind.

Geografische Angaben schützen geistige Eigentumsrechte für bestimmte Produkte, deren Eigenschaften spezifisch mit der Produktionsregion in Verbindung stehen.
Die geographischen Angaben umfassen folgende Kennzeichnungen:

  • U. – Geschützte Ursprungsbezeichnung (Lebensmittel und Wein)
  • g. A. – Geschützte geografische Angabe (Lebensmittel und Wein)
  • A. – Geografische Angabe (Spirituosen und aromatisierte Weine).

Das EU-System für geografische Angaben schützt die Namen von Produkten, die aus bestimmten Gebieten stammen, besondere Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres Produktionsgebiets bekannt sind. Die Unterschiede zwischen g.U. und g.g.A. hängen hauptsächlich mit der Menge der Rohstoffe des Produkts zusammen, die aus der Region stammen müssen, oder mit dem Umfang, in dem der Produktionsprozess innerhalb der spezifischen Region stattfinden muss. Die g.A. betrifft insbesondere alkoholische Getränke und aromatisierte Weine.

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