Die Gründung der Winzergenossenschaft Samos 

 

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Bis 1934 erfolgte die Weinerzeugung und der Weinhandel auf Samos durch Händler, die den Most von den Winzern kauften und ihn in ihren Kellereien, den sogenannten Tavernen, zu Wein vergoren und die Preise festlegten. Da es jedoch zu einer starken Ausbeutung der Winzer kam, wurde mit dem Dringlichkeitsgesetz 6085/1934 die Winzergenossenschaft Samos (EOSS) gegründet, an welche die Winzer ihre Produktion abgeben mussten. Anschließend übernahm die Genossenschaft im Auftrag der Winzer von Samos die Weinerzeugung und Vermarktung in ihrer Kellerei gegen eine Bezahlung.

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